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29 auch sollen sie nach dem Schaubrot, nach dem Feinmehl zum Speisopfer, nach den ungesäuerten Fladen, nach dem Pfannengebäck, nach dem Rührgebäck und nach allem Hohl- und Längenmaß sehen;

30 und sie sollen alle Morgen antreten, um dem Herrn zu danken und ihn zu loben, ebenso auch am Abend;

31 auch haben sie dem Herrn alle Brandopfer zu opfern, an den Sabbaten, Neumonden und Festen, in der erforderlichen Zahl und nach der Vorschrift, beständig vor dem Herrn.

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