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16 Überdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des Herrn gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen.

17 Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von 20 Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten.

18 Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Frauen, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn getreulich heiligten sie sich für das Heiligtum.

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