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2 Mose 21:14-16
Schlachter 1951
2 Mose 21:14-16
Schlachter 1951
14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
Copyright © 1951 by Geneva Bible Society