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25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen [zur Entschädigung] für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.

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