Font Size
2 Mose 22:2-4
Schlachter 1951
2 Mose 22:2-4
Schlachter 1951
2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein.
Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
Read full chapter
Schlachter 1951 (SCH1951)
Copyright © 1951 by Geneva Bible Society