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Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!

28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![a]

29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

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Footnotes

  1. (22,28) d.h. er sollte Gott geweiht und durch ein Lösegeld ausgelöst werden (vgl. 2Mo 13,11-13).