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14 Wer durch die Musterung geht im Alter von zwanzig Jahren und darüber, der soll dem Herrn die Abgabe entrichten. 15 Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den Herrn zur Sühnung eurer Seelen. 16 Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israel nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, daß es den Kindern Israel zum Gedächtnis diene vor dem Herrn, als Lösegeld[a] für eure Seelen.

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Footnotes

  1. 2 Mose 30:16 FES: zur Sühnung