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12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.

13 Von den fliegenden [Tieren][a] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,

14 die Weihe und die Habichtarten[b],

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Footnotes

  1. (11,13) od. Von den Geflügelten. Der Name der folgenden Vogelarten ist z.T. nicht sicher bestimmbar.
  2. (11,14) w. und den Habicht nach seiner Art; entsprechend bei den anderen Arten.