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19 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

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