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45 Der Aussätzige, an dem die Plage[a] ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!

46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,

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Footnotes

  1. (13,45) od. das Mal / das Übel.