7-11 Dasselbe gilt, wenn jemand den Kranken berührt, mit seinem Speichel in Kontakt kommt, etwas nimmt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn der Kranke jemanden anfasst, ohne sich vorher die Hände gewaschen zu haben. In allen diesen Fällen muss der Betreffende sich und seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Auch jeder Sattel, auf dem der Kranke sitzt, ist unrein. 12 Jedes Tongefäß, das er berührt, muss zerbrochen werden, ein Holzgefäß soll mit Wasser ausgespült werden.

13 Ist der Ausfluss abgeheilt, wartet der Genesene sieben Tage. Dann wäscht er seine Kleider und sich selbst mit frischem Quellwasser und gilt wieder als rein.

Read full chapter