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Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen[a] opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern.

Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will,

aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem Herrn opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

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Footnotes

  1. (17,7) od. Böcken / Bocksgeistern.