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20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Er soll aber für seine Schuld dem Herrn vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen. 22 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden.

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