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21 Er soll aber sein Schuldopfer dem Herrn vor den Eingang der Stiftshütte bringen, einen Widder als Schuldopfer.

22 Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.

23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit[a] betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;

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Footnotes

  1. (19,23) w. Vorhaut.