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15 Wenn ein Mann bei einem Tier liegt, so soll er unbedingt getötet werden, und das Tier soll man umbringen.

16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!

17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, so ist das eine Schande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt, er soll seine Schuld tragen.

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