23 Ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege mit einem überlangen oder unterentwickelten Körperteil könnt ihr als freiwillige Opfergabe bringen; ich nehme es aber nicht an, wenn ihr damit ein Gelübde erfüllen wollt. 24 Kastrierte Tiere, deren Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten wurden, dürft ihr mir nicht darbringen! Ihr sollt in eurem Land weder Tiere kastrieren 25 noch solche Tiere von einem Ausländer kaufen, um sie mir, eurem Gott, zu opfern. Sie sind nicht unversehrt und makellos, deshalb werde ich ein solches Opfer nicht gnädig annehmen.«

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