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37 Das sind die Feste des Herrn, zu denen ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem Herrn Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, jeden Tag das, was vorgeschrieben ist —

38 zusätzlich zu den Sabbaten des Herrn und zu euren Gaben und zusätzlich zu allen euren Gelübden und allen euren freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn gebt.

39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des Herrn halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist ein Feiertag und am achten Tag ist auch ein Feiertag.

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