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38 außer den Sabbaten des Herrn und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn gebet.

39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des Herrn halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag. 40 Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem Herrn, eurem Gott.

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