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Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem Herrn opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem [Vieh] dem Herrn gibt, heilig sein.

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