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22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der Herr, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem Herrn; es ist ein Sündopfer.

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