14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem Herrn, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.

16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.

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