16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden. 17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden. 18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.

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