16 Wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet und einen Zeugen der Lüge bezichtigt, 17 dann sollen beide ins Heiligtum vor den Herrn kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen. 18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat,

Read full chapter