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19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der Herr, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

21 Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein.

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