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5 Mose 25:5
Schlachter 1951
5 Mose 25:5
Schlachter 1951
Die Schwagerpflicht
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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