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25 Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sodass sie sich verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, dürfen sie sich verunreinigen.

26 Und nachdem er sich gereinigt hat, soll man ihm sieben Tage [dazu]zählen.[a]

27 Und an dem Tag, da er wieder in das Heiligtum, in den inneren Vorhof tritt, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht Gott, der Herr.

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Footnotes

  1. (44,26) vgl. 4Mo 19.