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19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs.

20 So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken.

21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen.

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