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Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum.

Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören.

Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.

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