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26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem Herrn schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem Herrn.

27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem Herrn gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig.

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