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27 Wenn jemand in einer Sprache reden will, so sollen es zwei, höchstens drei sein, und der Reihe nach, und einer soll es auslegen[a].

28 Ist aber kein Ausleger da, so schweige er in der Gemeinde; er mag aber für sich selbst und für Gott reden.

29 Propheten aber sollen zwei oder drei reden, und die anderen sollen es beurteilen.

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Footnotes

  1. (14,27) od. übersetzen.