Add parallel Print Page Options

11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen.

12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen; 13 und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen.

Read full chapter