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36 Wenn aber jemand meint, er handle unschicklich an seiner Jungfrau, wenn sie über die Jahre der Reife hinauskommt, und wenn es dann so sein muss, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten!

37 Wenn aber einer im Herzen fest steht und keine Not hat, sondern Vollmacht, nach seinem eigenen Willen zu handeln, und in seinem eigenen Herzen beschlossen hat, seine Jungfrau zu bewahren, der handelt recht.

38 Also, wer verheiratet, handelt recht, wer aber nicht verheiratet, handelt besser.[a]

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Footnotes

  1. (7,38) Nach jüdischem und römischem Recht lag es in der Entscheidung des Vaters, seine Tochter zu verheiraten oder nicht.