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37 Wenn aber einer im Herzen fest steht und keine Not hat, sondern Vollmacht, nach seinem eigenen Willen zu handeln, und in seinem eigenen Herzen beschlossen hat, seine Jungfrau zu bewahren, der handelt recht.

38 Also, wer verheiratet, handelt recht, wer aber nicht verheiratet, handelt besser.[a]

Die Ehe besteht bis zum Tod des einen Ehepartners

39 Eine Frau ist durch das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; doch nur im Herrn!

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Footnotes

  1. (7,38) Nach jüdischem und römischem Recht lag es in der Entscheidung des Vaters, seine Tochter zu verheiraten oder nicht.