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38 Also, wer verheiratet, handelt recht, wer aber nicht verheiratet, handelt besser.[a]

Die Ehe besteht bis zum Tod des einen Ehepartners

39 Eine Frau ist durch das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; doch nur im Herrn!

40 Glückseliger aber ist sie nach meinem Urteil, wenn sie so bleibt; ich denke aber, dass auch ich den Geist Gottes habe.

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Footnotes

  1. (7,38) Nach jüdischem und römischem Recht lag es in der Entscheidung des Vaters, seine Tochter zu verheiraten oder nicht.