Wer sich aber weigert, seine Angehörigen zu versorgen – vor allem die eigenen Familienmitglieder –, der verleugnet damit den Glauben; er ist schlimmer als einer, der von Gott nichts wissen will.

Eine Frau sollte erst dann in die Liste der Witwen[a] eingetragen und von der Gemeinde versorgt werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war[b]. 10 Außerdem sollte sie dafür bekannt sein, dass sie viel Gutes getan hat: Hat sie ihre Kinder gut erzogen? War sie gastfreundlich? Hat sie anderen Christen selbstlos geholfen[c] und Notleidenden beigestanden? Hat sie sich auch sonst überall eingesetzt, um anderen zu helfen?

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Footnotes

  1. 5,9 Diese Liste ist wahrscheinlich ein Verzeichnis bedürftiger Witwen, die von der christlichen Gemeinde finanziell unterstützt wurden. Zugleich waren diese Witwen dann wohl für die Gemeinde tätig.
  2. 5,9 Oder: und nur einmal verheiratet gewesen ist.
  3. 5,10 Wörtlich: Hat sie den Heiligen die Füße gewaschen.