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Denn wenn sich jemand nicht um seine Angehörigen kümmert, vor allem um die, die unter einem Dach mit ihm leben, verleugnet er den Glauben und ist schlimmer als jemand, der nicht ´an Christus` glaubt.

Eine Witwe darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden[a], wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Außerdem muss sie ihrem Mann treu gewesen sein[b] 10 und dafür bekannt sein, dass sie Gutes getan hat – zum Beispiel, dass sie Kinder aufgezogen hat[c], gastfreundlich gewesen ist, den Gläubigen[d] die Füße gewaschen hat[e] und Menschen, die in Not waren, geholfen hat. Mit einem Wort: Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun.

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Footnotes

  1. 1 Timotheus 5:9 Vermutlich war diese Eintragung, die den Witwen die Versorgung durch die Gemeinde zusicherte, mit einer Verpflichtung zur Mitarbeit in der Gemeinde verbunden (vergleiche die Verse 11 und 12).
  2. 1 Timotheus 5:9 Od Außerdem darf sie nicht mehr als einmal verheiratet gewesen sein.
  3. 1 Timotheus 5:10 Od dass sie gut für ihre Kinder gesorgt hat.
  4. 1 Timotheus 5:10 W den Heiligen.
  5. 1 Timotheus 5:10 Einem Besucher die staubig gewordenen Füße zu waschen war ein Zeichen der Gastfreundschaft (vergleiche Lukas 7,44; Johannes 13,4.5).