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Wenn aber jemand für die Seinen, besonders für seine Hausgenossen[a], nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.

Eine Witwe soll nur in die Liste eingetragen werden,[b] wenn sie nicht weniger als 60 Jahre alt ist, die Frau eines Mannes war

10 und ein Zeugnis guter Werke hat; wenn sie Kinder aufgezogen, Gastfreundschaft geübt, die Füße der Heiligen gewaschen, Bedrängten geholfen hat, wenn sie sich jedem guten Werk gewidmet hat.

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Footnotes

  1. (5,8) d.h. seine engeren Familienangehörigen und Bediensteten, die mit ihm im Haus leben.
  2. (5,9) In den Gemeinden gab es offensichtlich Verzeichnisse der unterstützungsbedürftigen Witwen.