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Letzte Ermahnungen und Grüße

13 Dies ist das dritte Mal, dass ich zu euch komme. »Durch zweier und dreier Zeugen Mund soll jede Sache bestätigt werden!«[a]

Ich habe es im Voraus gesagt und sage es im Voraus; wie bei meiner zweiten Anwesenheit, so schreibe ich auch jetzt in meiner Abwesenheit denen, die zuvor gesündigt haben, und allen Übrigen, dass ich nicht schonen werde, wenn ich nochmals komme,

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Footnotes

  1. (13,1) od. soll jede Aussage Bestand haben; vgl. 5Mo 19,15.