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19 Nicht allein aber das, sondern er ist auch verordnet von den Gemeinden zum Gefährten unsrer Fahrt in dieser Wohltat, welche durch uns ausgerichtet wird dem HERRN zu Ehren und zum Preis eures guten Willens.

20 Also verhüten wir, daß uns nicht jemand übel nachreden möge solcher reichen Steuer halben, die durch uns ausgerichtet wird;

21 und sehen darauf, daß es redlich zugehe, nicht allein vor dem HERRN sondern auch vor den Menschen.

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