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wenn aber das Haus zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbarn, der am nächsten bei seinem Haus wohnt, nach der Zahl der Seelen; dabei sollt ihr die Anzahl für das Lamm berechnen, je nachdem jeder zu essen vermag.

Dieses Lamm aber soll makellos[a] sein, männlich und einjährig. Von den Schafen oder Ziegen sollt ihr es nehmen,

und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es zur Abendzeit schächten[b].

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Footnotes

  1. (12,5) od. vollkommen; d.h. ohne Fehler und Missbildungen, die es als Opfer unbrauchbar machen würden (vgl. 3Mo 22,20-24; 5Mo 15,21; 1Pt 1,19).
  2. (12,6) d.h. schlachten unter Ausfließenlassen des Blutes (vgl. 1Mo 9,1-4; 3Mo 17,13-14; 5Mo 12,20-25). »Zur Abendzeit« (w. »zwischen den zwei Abenden«) bedeutet vermutlich zwischen 3 Uhr und 6 Uhr nachmittags.