Add parallel Print Page Options

Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen; 10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen. 11 So sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des Herrn Passah[a].

Read full chapter

Footnotes

  1. 2 Mose 12:11 bed. verschonendes Vorübergehen