Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen (5. Mose 15,12‒18)

21 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter:

Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.

Read full chapter