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2 Mose 21:10-12
Schlachter 1951
2 Mose 21:10-12
Schlachter 1951
10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Verordnungen über Totschlag und Körperverletzungen
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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