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17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben[a].

18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bett liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.

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Footnotes

  1. 2 Mose 21:17 + Mt 15:4; + Mk 7:10