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So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll seine Frau mit ihm ausgehen. Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

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