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Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll seine Frau mit ihm ausgehen. Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb,

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