Font Size
2 Mose 21:30-32
Schlachter 1951
2 Mose 21:30-32
Schlachter 1951
30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Read full chapter
Schlachter 1951 (SCH1951)
Copyright © 1951 by Geneva Bible Society