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Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln.

10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.

11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.

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