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10 so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

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