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2 Mose 22:11-13
Schlachter 1951
2 Mose 22:11-13
Schlachter 1951
11 so soll ein Eid bei dem Herrn zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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